Der Schulbeginn im September ist oft eine Gelegenheit, Bilanz über das Familienbudget zu ziehen. Unter den wiederkehrenden Ausgaben, bei denen man leicht sparen kann, steht die Hausratversicherung (MRH) ganz oben auf der Liste. Seit Inkrafttreten des Hamon-Gesetzes (Verbraucherschutzgesetz) genießen Versicherte große Freiheit: Es ist möglich, den Hausratversicherungsvertrag jederzeit ohne Gebühren oder Strafen zu kündigen, sobald der Vertrag älter als ein Jahr ist.
Einfache Schritte zum Versicherungswechsel
Der Kündigungsprozess wurde vom Gesetzgeber stark vereinfacht, um den Wettbewerb zu fördern:
- Angebote vergleichen: Nutzen Sie Online-Vergleichsportale oder fordern Sie Angebote an, um einen Vertrag mit gleichwertigen oder besseren Garantien zu einem attraktiveren Preis zu finden.
- Lassen Sie den neuen Versicherer die Schritte erledigen: Sobald der neue Vertrag ausgewählt ist, kümmert sich Ihr neuer Versicherer um die Kündigung des alten bei Ihrer bisherigen Gesellschaft. Dies erspart Ihnen Papierkram und garantiert eine lückenlose Deckung.
- Erstattung von Überzahlungen: Ihr bisheriger Versicherer hat 30 Tage Zeit, den Vertrag zu kündigen und Ihnen den Teil des Beitrags zu erstatten, der dem nicht gedeckten Zeitraum entspricht.
Den Wert Ihres Eigentums nachweisen, um Obergrenzen auszuhandeln
Beim Abschluss Ihres neuen Vertrags müssen Sie den Wert Ihres Hausrats (Gesamtwert Ihres Eigentums) angeben. Wenn Sie diesen Wert unterschätzen, werden Sie im Schadensfall unzureichend entschädigt. Wenn Sie ihn überschätzen, zahlen Sie umsonst zu hohe Beiträge. Indem Sie SafeInventa für ein genaues Inventar Ihres Eigentums nutzen, kennen Sie den genauen Wert Ihres Vermögens und können die am besten geeigneten Garantieobergrenzen wählen, sodass Sie zum besten Preis perfekt geschützt sind.