Um den Abschlag für den Wertverlust (den Wertverlust Ihrer Güter im Laufe der Zeit) zu vermeiden, bieten Versicherer oft eine sehr attraktive Option an: die Neuwertentschädigung. Gegen eine höhere Prämie verpflichtet sich der Versicherer, Ihnen am Tag des Schadens den Preis eines gleichwertigen Neugeräts zu erstatten. Allerdings sind diese Garantien voller Ausnahmen.
1. Der Wertverlust wird erstattet... später
In den meisten Verträgen erfolgt die Entschädigung in zwei Phasen:
- Der Versicherer zahlt Ihnen zunächst den Zeitwert (abzüglich Wertverlust).
- Sie müssen das neue Gerät mit Ihrem eigenen Geld kaufen und dann der Versicherung innerhalb einer bestimmten Frist (oft 6 Monate) die neue Kaufrechnung vorlegen, damit diese Ihnen die Differenz zum Wertverlust erstattet. Wenn Sie sich verspäten oder beschließen, den Artikel nicht neu zu kaufen, verlieren Sie diesen Zuschlag!
2. Die Altersgrenze der Ausrüstung
Dies ist die gefürchtetste Klausel. Fast alle 'Neuwert'-Garantien gelten nur für neue Güter. Standardgrenzen sind:
- Computerausrüstung (PC, Smartphone): Oft weniger als 2 Jahre, manchmal 3 Jahre.
- Haushaltsgeräte und Hi-Fi: Weniger als 5 oder 7 Jahre.
- Möbel: Weniger als 10 Jahre.
Wenn Ihr Artikel diese Altersgrenze überschreitet, wird er zum Standard-Zeitwert erstattet, selbst wenn Sie einen hohen Preis für die Neuwert-Option zahlen!
3. Die Notwendigkeit, die Originalrechnung zu haben
Um von der Neuwertentschädigung zu profitieren, müssen Sie die notwendigen Beweise erbringen, dass das zerstörte Eigentum weniger als X Jahre alt war. Ohne die Originalrechnung kann der Gutachter diese vorteilhafte Option nicht anwenden.
Hier wird eine Lösung wie SafeInventa unverzichtbar. Indem Sie Ihre Rechnungen sicher und unveränderlich in Ihrem digitalen Tresor aufbewahren, stellen Sie sicher, dass Sie immer das genaue Alter Ihrer Geräte beweisen und Ihre Neuwertgarantie voll ausschöpfen können.