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Was tun, wenn der Schadensregulierer Ihre Güter unterbewertet?

15. Januar 2025 8 Min. Lesezeit
Was tun, wenn der Schadensregulierer Ihre Güter unterbewertet?

Nach einem Schadensfall (Brand, Diebstahl, Wasserschaden) beauftragt Ihr Versicherer einen Gutachter. Seine Rolle ist es, den Schaden zu bewerten und die Entschädigung zu berechnen. Aber vergessen Sie nie eines: Der Gutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Obwohl sie unparteiisch sein müssen, verteidigen sie oft indirekt die finanziellen Interessen ihres Kunden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Angebot des Gutachters stark unterbewertet ist, müssen Sie es nicht akzeptieren. Hier ist das Vorgehen.

1. Lehnen Sie das erste Angebot ab

Unterschreiben Sie niemals den Bericht des Gutachters oder die Annahmeerklärung der Entschädigung, wenn Sie nicht einverstanden sind. Die Unterschrift gilt als endgültige Annahme. Antworten Sie per Einschreiben, in dem Sie detailliert darlegen, warum Ihnen die Schätzung falsch erscheint (gestützt auf Fakten: übermäßiger Wertverlust, « vergessene » Gegenstände in der Berechnung).

2. Der Schlüssel zur Verhandlungsmacht: Ihr Inventar und Beweise

Das Wort des Gutachters ist maßgeblich... es sei denn, Sie haben gegenteilige materielle Beweise. Wenn Sie Originalrechnungen, Echtheitszertifikate und Fotos vorlegen können, die den hervorragenden Zustand Ihrer Güter vor dem Schadensfall belegen, ist der Gutachter gezwungen, seine Bewertung zu überarbeiten. Hier ist die von SafeInventa generierte PDF-Datei Ihr bester Trumpf. Strukturiert, kryptografisch bewiesen und einschließlich Scans der Rechnungen, beeindruckt sie den Gutachter und zeigt, dass Sie sich nicht herumschubsen lassen.

3. Fordern Sie ein Gegengutachten an

Wenn die Meinungsverschiedenheit bestehen bleibt, erlaubt Ihnen das Gesetz, Ihren eigenen Gutachter zu ernennen. Seine Rolle ist es, Ihre Interessen zu verteidigen. Beide Gutachter werden sich treffen, um eine gütliche Einigung zu finden.

Gut zu wissen: Die Gebühren für dieses Gegengutachten werden manchmal von Ihrer Versicherung übernommen, wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Option « Gutachtergebühren » haben.

4. Gerichtliches Gutachten (als letzter Ausweg)

Wenn die beiden Gutachter keine Einigung erzielen können, wird ein dritter Gutachter ernannt, entweder in gegenseitigem Einvernehmen oder durch das Gericht, um den Streit endgültig beizulegen.

Der Kampf gegen eine Versicherungsgesellschaft ist ein Kampf der Geduld und Beweise. Indem Sie die Verwaltung Ihres Inventars mit SafeInventa vorhersehen, kippen Sie das Machtgleichgewicht vom ersten Tag der Reklamation an zu Ihren Gunsten.

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